Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen von TEFAB
Niedergelassen und ansässig in Gilze. Eingetragen bei der Handelskammer Breda am 13. Oktober 2022.
Allgemein
- Für alle unsere Angebote, Verträge und deren Durchführung gelten ausschließlich
diese Bedingungen. Abweichungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart werden
. - Unter "Gegenpartei" wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die einen Vertrag mit
, unserem Unternehmen, abgeschlossen hat oder abschließen möchte, sowie
, deren Vertreter, Bevollmächtigte, Abtretungsempfänger und Erbe(n). - Die eigenen Bedingungen der anderen Partei bleiben unberührt, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen
stehen. In diesem Fall haben unsere Bedingungen jederzeit Vorrang
, auch wenn ein anderer Vorrang vereinbart wurde.
Angebote
- Alle von uns unterbreiteten Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Sind einem Angebot Kostenvoranschläge, Pläne, Kataloge oder andere Unterlagen beigefügt,
bleiben diese jederzeit unser Eigentum und sind uns auf erstes Anfordern franko zurückzusenden
. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden. - Die Zusendung von Angeboten und/oder (anderen) Unterlagen verpflichtet uns nicht zur Annahme
einer Bestellung. Die Nichtannahme wird der Gegenpartei von uns so schnell wie möglich mitgeteilt, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Tagen
. - Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder
per Nachnahme zu liefern.
Vereinbarung
- Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit uns erst dann zustande, wenn wir
einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt haben, wobei das Datum
der Bestätigung maßgeblich ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag korrekt und
vollständig wiedergibt, es sei denn, die Gegenpartei hat ihr unverzüglich schriftlich widersprochen. - Nachträgliche Nebenabreden oder Änderungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt worden sind. - Bei Geschäften, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Kostenvoranschlag oder keine Auftragsbestätigung
versandt wird, gilt die Rechnung als korrekte und vollständige Wiedergabe der Vereinbarung, vorbehaltlich der Beanstandung von
innerhalb von 3 Werktagen. - Jeder Vertrag wird unsererseits unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die
andere Partei - ausschließlich nach unserem Ermessen - ausreichend kreditwürdig für die finanzielle
Erfüllung des Vertrags erscheint. - Wir sind berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages vor der (weiteren) Erfüllung von der Gegenpartei unter
eine Sicherheit dafür zu verlangen, dass sowohl die Zahlungs- als auch die sonstigen Verpflichtungen
erfüllt werden.
Wir sind befugt, wenn wir dies für eine korrekte
Ausführung des uns erteilten Auftrags und nach Rücksprache mit der Gegenpartei für notwendig oder wünschenswert halten, andere mit der Ausführung des
Vertrags zu beauftragen, wobei die Kosten dafür gemäß den abgegebenen Angeboten an die Gegenpartei weitergegeben werden.- Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns alle für die korrekte Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen und Unterlagen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Abrufaufträge
- Ein Abrufauftrag ist ein Auftrag, bei dem der Zeitpunkt der Lieferung
von einem Abruf der Gegenpartei abhängig gemacht wird. - Die Gegenpartei ist verpflichtet, die vereinbarte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist
abzurufen, und wenn keine Frist gilt, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vertrags
. Wird die Ware nicht rechtzeitig abgerufen, sind wir berechtigt, die Ware nach Aufforderung zu liefern und
in Rechnung zu stellen oder sie gemäß Lieferung 7 zu verkaufen. - Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Gegenpartei verpflichtet, die Bestellung mindestens 15
Tage vor dem gewünschten Liefertermin abzurufen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Bestellung
zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem gewünschten Liefertermin zu liefern.
Preise
- Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise:
-auf der Grundlage der Lieferung ab unserem Betrieb, Lager oder sonstigem Lagerort,
-ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, sonstige Steuern, Abgaben und Zölle,
-ohne Kosten für Verpackung, Be- und Entladung, Transport und Versicherung,
-in Euro; Wechselkursänderungen werden weitergegeben. - Im Falle der Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis
entsprechend zu erhöhen; dies unter Beachtung der diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Vorschriften
, mit der Maßgabe, dass bereits bekannte künftige
Preiserhöhungen in der Auftragsbestätigung anzugeben sind.
Stornierung
Wenn die Gegenpartei den Vertrag nach dessen Abschluss annullieren möchte, werden
20% des Auftragspreises (inkl. MwSt.) als Annullierungskosten in Rechnung gestellt,
unbeschadet unseres Rechts auf vollständigen Schadenersatz, inkl. entgangenem Gewinn.
Lieferung
- Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geht die gekaufte Sache auf das Risiko der
Gegenpartei über. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die Wohnung/Firma der
Gegenpartei. Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur, wenn und soweit dies von uns mit der Gegenpartei
vereinbart wurde und auf der Rechnung oder anderweitig angegeben ist. - Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, zu dem die gekaufte Ware für den Transport bereitsteht.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware und die Verpackung sofort bei der Lieferung auf eventuelle
Mängel und/oder sichtbare Schäden zu prüfen oder diese Prüfung nach
Mitteilung von uns, dass die Ware der Gegenpartei zur Verfügung steht, vorzunehmen. - Eventuelle Mängel und/oder Schäden an den gelieferten Waren und/oder an der Verpackung, die bei der Lieferung
vorhanden sind, müssen von der Gegenpartei auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den
Transportdokumenten vermerkt werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei
das Gelieferte genehmigt hat. Diesbezügliche Reklamationen werden dann nicht mehr unter
behandelt. - Wir sind berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die wir
gesondert in Rechnung stellen können. - Die Angabe der Lieferzeit gilt immer nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
. - Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferfrist von der Gegenpartei nicht abgenommen wurden,
lagern sie zu seiner Verfügung, auf seine Kosten und Gefahr. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, die Sachen zu verkaufen, nachdem wir die Gegenpartei per Einschreiben oder
Gerichtsvollzieher zur Abnahme und Bezahlung innerhalb von 48 Stunden aufgefordert haben, und zwar auf Kosten
und für Rechnung der Gegenpartei und ohne dass wir für den Schaden, den die Gegenpartei dadurch erleidet,
haften.
Transport/Risiko
- Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung und dergleichen wird, wenn uns von der Gegenpartei keine weiteren
Angaben gemacht wurden, von uns als guter Verwahrer/Händler
bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, trägt die Gegenpartei das gesamte Risiko, einschließlich
Verschulden des Transportunternehmens. - Besondere Wünsche der Gegenpartei in Bezug auf Transport/Versand,
, werden nur ausgeführt, wenn die Gegenpartei erklärt hat, die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen
. - Wir sind berechtigt, eine Gebühr für haltbares Verpackungsmaterial zu erheben,
, die auf der Rechnung angegeben wird. Wenn wir eine solche Gebühr
erheben, wird sie nach Rückgabe in unbeschädigtem Zustand verrechnet.
Höhere Gewalt
- Unter "höherer Gewalt" ist in diesem Zusammenhang
jeder vom Willen der Parteien unabhängige oder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, aufgrund dessen die Erfüllung
des Vertrags von der anderen Partei vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann. - Wenn die höhere Gewalt nach unserer Auffassung nur vorübergehend ist, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages
so lange auszusetzen, wie der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht hat, nicht mehr besteht
. - Ist die Situation höherer Gewalt nach unserer Auffassung von Dauer, können die Parteien eine Vereinbarung
über die Auflösung des Vertrags und deren Folgen treffen. - Wir sind berechtigt, eine Vergütung für die Leistungen zu verlangen, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrages
erbracht wurden, bevor der die höhere Gewalt verursachende Umstand eintrat
. - Die Partei, die glaubt, dass sie sich in höherer Gewalt befindet (oder befinden wird), hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen
.
Haftung
- Etwaige Reklamationen werden von uns nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Leistung direkt schriftlich bei uns eingegangen sind:
,
, wobei Art und Grund der Reklamation genau anzugeben sind. - Beanstandungen von Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. - Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferten Waren bzw. die Rechnung
genehmigt hat. In diesem Fall werden Reklamationen von uns nicht mehr bearbeitet
. - Wenn wir die Beanstandung für begründet halten, sind wir nur verpflichtet, die vereinbarte Leistung
noch zu erbringen. - Nur wenn und soweit die Beschwerde für begründet befunden wird, wird die Zahlungsverpflichtung der
Gegenpartei bis zur Erledigung der Beschwerde ausgesetzt. - Die Rückgabe der gelieferten Waren kann nur nach unserem vorherigen schriftlichen
Einverständnis unter von uns zu bestimmenden Bedingungen erfolgen.
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- Etwaige Reklamationen werden von uns nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Leistung direkt schriftlich bei uns eingegangen sind:
,
, wobei Art und Grund der Reklamation genau anzugeben sind. - Beanstandungen von Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. - Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferten Waren bzw. die Rechnung
genehmigt hat. In diesem Fall werden Reklamationen von uns nicht mehr bearbeitet
. - Wenn wir die Beanstandung für begründet halten, sind wir nur verpflichtet, die vereinbarte Leistung
noch zu erbringen. - Nur wenn und soweit die Beschwerde für begründet befunden wird, wird die Zahlungsverpflichtung der
Gegenpartei bis zur Erledigung der Beschwerde ausgesetzt. - Die Rückgabe der gelieferten Waren kann nur nach unserem vorherigen schriftlichen
Einverständnis unter von uns zu bestimmenden Bedingungen erfolgen.
Garantie
Unsere Garantie für die Qualität der gelieferten Artikel beschränkt sich auf die uns vom Hersteller gewährte Garantie.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere Lieferungen und die aufgrund des Vertrags
ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten einschließlich Zinsen und Kosten von der Gegenpartei bezahlt worden sind. Bei Zahlungsaufschub,
Konkurs, Zahlungsaufschub, Liquidation der Gegenpartei oder Tod, wenn es sich bei der
Gegenpartei um eine natürliche Person handelt, sind wir berechtigt, den Auftrag ohne Inverzugsetzung oder
gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu stornieren und den unbezahlten Teil der
gelieferten Waren zurückzufordern. Die Stornierung und die Rücknahme lassen unser Recht auf Ersatz des
Schadens unberührt. In diesen Fällen wird jede Forderung von uns gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und
in voller Höhe zahlbar.- Die Waren dürfen von der Gegenpartei im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit
weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen aber weder verpfändet werden noch
als Sicherheit für eine Forderung Dritter dienen.
Im Falle des Weiterverkaufs von (noch) nicht vollständig bezahlten Waren ist die Gegenpartei verpflichtet,
denselben Eigentumsvorbehalt wie in diesen Bedingungen erwähnt zu machen. - Wir sind jederzeit berechtigt, die auf der Grundlage dieser Bedingungen gelieferten Waren von
der Gegenpartei oder ihren Besitzern zu entfernen (oder entfernen zu lassen), wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt
. Die Gegenpartei ist verpflichtet, auf erste Aufforderung
unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von € 1.000,00 pro Tag, an dem die Gegenpartei in Verzug ist/bleibt, jede dazu erforderliche Mitwirkung zu leisten. - Als Sicherheit für die ordnungsgemäße Bezahlung aller unserer Forderungen, aus welchem Grund auch immer,
erwerben wir mit dem Entstehen der Forderung auch ein besitzloses Pfandrecht an allen
Sachen, in die die von uns gelieferten Sachen eingebaut wurden oder von denen sie einen Teil bilden.
Solange eine unserer Forderungen nicht bezahlt ist, erwerben wir auch ein besitzloses Pfandrecht an allen
Forderungen, die die Gegenpartei im Zusammenhang mit den von
gelieferten Sachen gegenüber einem Dritten geltend machen könnte. Die Gegenpartei ist verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung hin alle relevanten Informationen
und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, unter Androhung eines Bußgeldes von € 1.000,00 pro Tag, an dem
in Verzug ist/bleibt. Die von der Gegenpartei unterzeichnete Bestellung und die anschließende
schriftliche Annahme unsererseits gelten als privatrechtliche Urkunde im Sinne des Gesetzes.
Zahlung
- Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist die Zahlung in bar ohne Skonto oder
Aufrechnung bei Lieferung oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von uns benanntes Bankkonto
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
Maßgeblich ist die auf unseren Kontoauszügen angegebene Wertstellung und damit das
Zahlungsverhalten. - Alle von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen in erster Linie zur Begleichung der uns entstandenen Zinsen
und Inkassokosten und anschließend zur Begleichung der ältesten
offenen Rechnungen. - Für den Fall, dass die andere Partei:
-in Konkurs gerät, auf sein Vermögen verzichtet, einen Antrag
auf Zahlungsaufschub stellt oder sein gesamtes oder einen Teil
seines Vermögens beschlagnahmt wird,
-verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird,
-einer Verpflichtung, die ihm aufgrund des Gesetzes oder dieser Bedingungen obliegt, nicht nachkommt
,
einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist bezahlt
,
- seinen Betrieb oder einen wesentlichen Teil davon
einstellt oder überträgt, einschließlich der Einbringung seines Betriebs in eine bereits bestehende Gesellschaft, die gegründet werden soll, oder
oder den Zweck seines Betriebs
ändert.
Das bloße Eintreten eines der vorgenannten Umstände berechtigt uns, entweder den Vertrag
aufzulösen oder den von der Gegenpartei aufgrund
der von uns erbrachten Leistungen geschuldeten Betrag zu fordern, und zwar mit sofortiger Wirkung und ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung
erforderlich ist, dies alles unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz von Kosten,
Schäden und Zinsen.
Zinsen und Kosten
- Wenn die Zahlung nicht innerhalb der im vorigen Artikel genannten Frist erfolgt ist, ist
die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1 % pro (Teil
eines) Monat ab dem Rechnungsdatum auf den ausstehenden Betrag. - Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der
anderen Partei. Zu den gerichtlichen Kosten gehören auch alle während des Verfahrens tatsächlich anfallenden Kosten für Rechtsberatung und
Rechtsbeistand, die den Liquidationssatz
übersteigen. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, einschließlich
der vorgenannten Zinsen.
Angemessen
Auf alle unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Rechtsstreitigkeiten
Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei
als solche angesehen werden können, die sich aus dem Vertrag, auf den diese Bedingungen
Anwendung finden, oder aus den fraglichen Bedingungen selbst sowie aus deren Auslegung oder Ausführung ergeben oder damit zusammenhängen, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Art, werden von dem zuständigen Zivilgericht innerhalb
entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich unser Wohnsitz befindet, sofern nicht das Amtsgericht zuständig ist.
Kontaktinformationen:
TEFAB BV
Adresse:
Phantom 3
5126 RJ Gilze
Handelskammer: 20065325
VAT: NL8005.13.320.B.01
Rufnummer:
+31 (0)162 455 515
E-Mail: info@tefab.nl